Ein wesentlicher und wichtiger Bestandteil ist die Form der Bestattung mit der Zeremonie und auch die Auswahl der Grabstätte. Dazu gehört die grundsätzliche Entscheidung, ob eine Sarg- oder eine Urnenbeisetzung erfolgen soll, wobei der Wille der verstorbenen Person natürlich berücksichtigt werden sollte. Beisetzungen sind bei uns grundsätzlich auf Friedhöfen möglich, Sonderformen sind zum Beispiel die Urnenbeisetzung auf See oder in ausgewiesenen Waldgebieten.
Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu verschiedenen Grabarten. Da die Bedingungen auf den Friedhöfen unterschiedlich sind, haben wir Links zu den städt. Friedhöfen, zum Kath. Friedhof und den ev. Friedhöfen in Ratingen aufgeführt.
Bei einer Wahlgrabstätte kann das Nutzungsrecht nach Ablauf verlängert werden und es sind auch, je nach Größe, mehrere Beisetzungen innerhalb der Ruhefrist möglich. Die Lage der Grabstelle kann auf dem Friedhof ausgesucht werden oder das Grab auch schon zu Lebzeiten erworben werden. Die Bepflanzung und Pflege obliegt den Angehörigen.
Reihengräber sind nur für eine Beisetzung vorgesehen und eine Verlängerung des Nutzungsrechts kann nicht erfolgen. Eine Auswahl dieser Grabstelle ist nicht möglich. Auch hier kümmern sich die Angehörigen um die Gestaltung der Grabstelle.
Bei diesen Grabstellen wird die Pflege von den Friedhofsträgern übernommen, je nach Friedhof als Rasengrab, mit einer Bepflanzung oder auch als Baumbestattung. Die Kennzeichnung erfolgt mit einem in der Größe vorgegebenen Grabstein, der individuell beschriftet werden kann. Pflegefreie Gräber gelten als Reihengräber ohne Verlängerung des Nutzungsrechts. Auf dem Evangelischen Friedhof in der Ratinger Stadtmitte gibt es auch Partnergräber für Sarg- oder Urnenbeisetzungen.
Diese Grabstellen werden nicht gekennzeichnet und Angehörige können an der Beisetzung nicht teilnehmen. Auf dem Waldfriedhof in Ratingen und dem Friedhof Lintorf bieten Stelen Platz für eine Inschrift.
Auf dem Waldfriedhof in Ratingen hat die Friedhofsverwaltung ein Grabfeld eingerichtet, auf dem die Asche einer verstorbenen Person verstreut werden kann. Hier können die Angehörigen teilnehmen und die Verstreuung mit in die Zeremonie einbinden. Die Pflege des Grabfelds übernimmt die Friedhofsverwaltung, eine Kennzeichnung mit dem Namen ist hier nicht möglich. Der Wille zur Verstreuung der Asche muss jedoch schon zu Lebzeiten von der verstorbenen Person schriftlich hinterlegt sein.
In ausgewiesenen Waldgebieten können Urnen im Wurzelbereich von Bäumen beigesetzt werden. Man unterscheidet zwischen Familienbäumen, die man aussuchen kann, und Gemeinschaftsbäumen. Es kann eine Zeremonie am Andachtsplatz oder an der Grabstätte gehalten und eine Inschrift des Namens angebracht werden. Seit Februar 2022 gibt es in Ratingen den Ruhewald Lintorfer Mark, der über den Parkplatz "An den Hanten" zu erreichen ist.
Bei der Seebestattung wird die Asche einer verstorbenen Person mit einer Seebestattungsurne dem Meer übergeben. Es gibt besondere Gebiete in Nord- und Ostsee, die dafür vorgesehen sind, aber auch in anderen Meeren sind Seebestattungen möglich. Es kann auf dem Schiff mit den Angehörigen eine Zeremonie gehalten werden. Die Angehörigen erhalten im Anschluss eine Seekarte mit den Koordinaten des Bestattungsortes.