Patientenverfügung

Selbstbestimmung bis zum Lebensende ist ein wichtiges Thema, über das sich jeder zu Lebzeiten einmal Gedanken machen sollte. Durch Krankheiten oder Unfälle kann jeder Mensch in eine Notsituation geraten, in der der freie Wille bezüglich der medizinischen Behandlung nicht mehr geäußert werden kann. In der Patientenverfügung halten Sie schriftlich fest, wie Ärzte und Pflegepersonal in verschiedenen Situationen handeln sollen (zum Beispiel, wenn eine Beatmung, Bluttransfusion oder Wiederbelebung notwendig wird). Wenn Sie Lebenserhaltenden medizinischen Maßnahmen ausschließen möchten, ist das Verfassen einer Patientenverfügung notwendig. Diese ist ohne notarielle Beglaubigung gültig und kann formlos verfasst werden. Sie können Ihre Patientenverfügung ins Vorsorgeregister eintragen lassen und sollten sie an einem Ort in Ihrer Wohnung aufbewahren, an dem sie im Ernstfall leicht auffindbar ist. Es ist ratsam, in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren, ob alle Angaben noch Ihren aktuellen Willen widerspiegeln und die Verfügung ggf. abzuändern oder mit aktuellem Datum und Unterschrift zu bestätigen.

Auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie weiterführende Informationen zum Thema Patientenverfügung.

https://www.bmjv.de